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Preisanpassung zum 1. Oktober 2022

Oberhachinger Wärme: Mit neuer Preisgleitklausel zu vergleichsweise moderaten Steigerungen

Mit Spannung und Sorge erwarten Verbraucher in ganz Deutschland die anstehenden Preisanpassungen für Energieträger wie Strom, Gas, Öl oder Fernwärme. Basierend auf Angaben des Vergleichsportals `Check 24´ berichtete der Münchner Merkur am 13. September online von durchschnittlichen Preiserhöhungen für Gas von gut 70 Prozent, in der Spitze - bei einem bayerischen Lieferanten - sogar von über 450 Prozent.

Wie in jedem Jahr passen auch die Gemeindewerke Oberhaching (GWO) zum Beginn der neuen Heizperiode am 1. Oktober ihre Fernwärmepreise an, wobei diese im Gegensatz zu den Preisen für andere Energieträger dann für ein Jahr im Voraus konstant sind. Um es vorwegzunehmen: Kundinnen und Kunden der GWO kommen im Vergleich zu den derzeit berichteten Preisexplosionen relativ günstig weg, auch wenn die Steigerungsrate von 28 Prozent beim Arbeitspreis und 10 Prozent beim Grundpreis im Vergleich zu den Vorjahren manchen sicher hoch erscheinen mag.

Dämpfende Wirkung einer Preisgleitklausel

Schon in der Juli-Ausgabe der Kyberg-Nachrichten haben die GWO die stabilisierende Wirkung einer Preisgleitklausel beschrieben, die durch die Einbeziehung verschiedener preisbildender Faktoren für weniger starke Sprünge sorgt, als es bei anderen Energieträgern - übrigens schon seit langer Zeit - der Fall ist. Dieser Effekt ist auch in einer dort abgebildeten Preisvergleichs-Grafik deutlich belegt worden.

Verbraucherpreisvergleich

Stabilitätsanker Geothermie: Relative Konstanz in einem unruhigen Mark

„Auch an Wärme- und Stromkunden der GWO können die Entwicklungen auf den Energiemärkten, wesentlich beeinflusst durch den Ukraine-Krieg, nicht spurlos vorübergehen. Trotzdem werden die GWO alle Möglichkeiten ausschöpfen, mit der Preisentwicklung weiterhin deutlich unter den Steigerungen für andere Energieträger wie Öl oder Gas zu bleiben“, lautete das Versprechen der GWO im Juli-Artikel. Nach Vorliegen aller preisbildenden Indizes wird deutlich, dass dies gelungen ist.

Neue Preisgleitklausel sorgt für noch mehr Stabilität

Nach den Vorschriften der `Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme´ (AVBFernwärmeV) müssen Preisgleitklauseln „…so ausgestaltet sein, dass sie sowohl die Kostenentwicklung bei Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme durch das Unternehmen als auch die jeweiligen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt angemessen berücksichtigen.“

Seit Beginn des verstärkten Ausbaus der Oberhachinger Fernwärme im Zusammenhang mit der Erschließung der Geothermie im Jahr 2011 haben sich sowohl die Verhältnisse auf dem Wärmemarkt als auch die Rahmenbedingungen bei der Wärmeerzeugung in den Anlagen der GWO geändert. Jüngstes Beispiel dafür ist die Inbetriebnahme der Energiezentrale an der Raiffeisenallee am 1. Dezember 2021. Das Konzept der Oberhachinger Fernwärmeversorgung hat sich damit deutlich geändert. Neben der Redundanzversorgung durch drei Heizkessel dient ein dort installierter Pufferspeicher mit 600 Kubikmetern Heißwasser nun zur Abdeckung von Lastspitzen.

Die GWO haben deshalb mit Wirkung vom 1. Oktober 2022 ihre Preisgleitklausel modernisiert und dafür gesorgt, dass diese auch in Zukunft rechtskonform ist. Angenehmer Nebeneffekt für die mittlerweile über 1.500 Fernwärmekunden in Oberhaching: Die neue Preisgleitklausel wirkt zusätzlich preisdämpfend, so dass sich gegenüber der alten Regelung, die zum 1. Oktober 2022 einen Preisanstieg von 53 Prozent beim Arbeitspreis und 13 Prozent beim Grundpreis ergeben hätte, nur die oben erwähnte Steigerung von 28 bzw. 10 Prozent ergibt.

Erreicht wurde dies, in dem die bisherigen Komponenten `Waldhackschnitzel´ und `leichtes Heizöl´ durch den erst 2019 geschaffenen `Wärmepreisindex´ ersetzt wurden, der zur Abbildung des sogenannten `Marktelements´ vom Gesetzgeber empfohlen und zunehmend auch eingesetzt wird.

Auch bei der neuen Preisgleitklausel gilt selbstverständlich, dass sie in beide Richtungen wirkt, das heißt, bei entsprechend rückläufigen Preisbildungsfaktoren auch zu Preissenkungen führen kann, wie sie die GWO in den vergangenen Jahren bereits mehrfach durchgeführt hat.

Die neuen Fernwärmepreise ab 1. Oktober 2022

Neue Fernwärmepreise 2022

 

Alle Änderungen gegenüber der bisher gültigen Preisgleitklausel, die Berechnungsformeln sowie die zugrundeliegenden Indizes des Statistischen Bundesamts haben die GWO auf ihrer Internetseite veröffentlicht:

Preisgleitklausel 1. Oktober 2022

Für Rückfragen stehen die GWO unter Telefon 089 – 99 82 804 - 00 gerne zur Verfügung.